Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe der vertriebenen Gegenstände der Firma TePe D-A-CH GmbH an gewerbliche Kunden. I. Vertragsabschluss 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Ver- kaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Abweichende oder ergänzende Individualabreden erfordern Schriftform und gelten im Zweifel nur für den jeweiligen Einzelfall. 2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. 3. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller, durch Lieferung oder durch Rechnungs- Er- teilung zustande. 4. Soweit Waren in der Preisliste nur in Verkaufseinheiten angeboten werden, nehmen wir nur die angebotenen Verkaufseinheiten als Bestellungen entgegen. II. Preise und Zahlungsbedingungen 1. Maßgeblich ist allein unsere jeweils gültige Preisliste. Enthält eine Bestellung Preisdifferenzen zu unseren aktuellen Preisen, kommt der Kaufvertrag erst nach einer Preisabstimmung zwischen uns zustande. 2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und Zugang der Ware ohne Abzug zu bezahlen, soweit nicht anders vereinbart. 3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, können wir Verzugszinsen nach den gesetzlichen Re- gelungen verlangen. Weiterhin können wir Zahlung einer Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlang- en. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. III. Lieferung und Versand 1. Der Versand erfolgt auf Rechnung, auch auf Gefahr des Bestellers. Ab EURO 130,– (Netto- Auft- ragswert) bei Lieferung innerhalb Deutschland tragen wir die Kosten der Verpackung sowie die Fracht- kosten bis Lieferanschrift, jedoch nur vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen. Bei gewünschter Eilzustellung werden die dadurch entstehenden Mehrkosten jedoch berechnet. 2. Teillieferungen und Lieferungen vor Termin sind zulässig. Geraten wir mit der Leistung der Ware in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Bei vom Besteller verursachten Verzögerungen verschieben sich vereinbarte Lie- fertermine entsprechend.
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