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Meine Rechte als Patient Sie können in dem Fall eine Behandlung in privaten Krankenhäusern und Kliniken in Dänemark und Krankenhäusern im Ausland wählen, die eine besondere Vereinbarung mit den Regionen haben. Die erweiterte freieKrankenhausregel gilt jedoch nicht für alle Behandlungsformen. Falls Sie wegen einer schweren Krankheit behandelt werden müssen, erweitern sich Ihre Wahlmöglichkeiten bereits, falls Sie mehr als 1 Monat warten müssen. 3. Maximale Wartezeiten Es gelten besondere Regeln dafür, wie lange du auf Untersuchungen und Behandlungen warten darfst, wenn der Verdacht auf Krebs oder bestimmte Herzerkrankungen besteht. Werden Sie an ein Krankenhaus überwiesen, das die maximalen Wartezeiten nicht einhalten kann, ist dieses Krankenhaus von sich aus verpflichtet, dich an ein anderes Krankenhaus innerhalb oder außerhalb Dänemarks zu überweisen. Sie können mehr über die maximalen Wartezeiten auf der Website der Gesundheitsbehörde, sundhedsstyrelsen.dk, lesen. 4. Beratung durch Patientbüro der Region Süddanemark Patientberater gibt es im Patientbüro im Regionshaus in Vejle. Die Aufgabe des Beraters ist es den Patient zu unterstützen und Informationen über das Gesundheitswesen zu geben: • Die Rechte des Patienten • Abklärung von Missverständnissen • Beratung über die verschiedenen • Klagemöglicheiten • Die freie Krankenhauswahl • Die Wartezeiten Siehe Kontaktinformationen unter dem Punkt "Nützliche Adressen", die Sie benötigen könnten. 5. Transport zum und vom Krankenhaus In der Regel musst du selbst für die An- und Abreise zum Krankenhaus sorgen und die Transportkosten selbst tragen. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, die bedeuten, dass in bestimmten Fällen Zuschüsse zu den Transportkosten gewährt oder Transportmöglichkeiten angeboten werden können. Für Rentner gelten besondere Regelungen. Im Faltblatt "Transport zum und vom Krankenhaus" werden die Regeln für den Transport zum und vom Krankenhaus sowie die Regelungen für die Erstattung von Fahrtkosten erläutert. Mehr Informationen findest du auf der Website der Region Süddänemark, www. regionsyddanmark.dk, unter Patienten und Angehörige/Patientenrechte/Sitzender Patiententransport und Antrag auf Transportkostenzuschuss. Hier findest du auch das Faltblatt "Transport zum und vom Krankenhaus". Transport im Zusammenhang mit freier Krankenhauswahl Wenn Sie dafür entschieden hast, in einem anderen Krankenhaus als dem nächstgelegenen behandelt zu werden, ohne dass dies nach ärztlicher Einschätzung für die Behandlung der Krankheit notwendig ist, müssen Sie selbst für den Transport sorgen und die Kosten dafür ganz oder teilweise selbst tragen. Eine eventuelle nachträgliche Erstattung wird nach den Regeln für Fahrtkostenerstattung zum nächstgelegenen Krankenhaus, das die Behandlung hätte durchführen können, ausgezahlt. 2/8
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Meine Rechte als Patient 6. Einverständnis Als Patient bestimmen Sie selbst, ob eine Untersuchung oder Behandlung eingeleitet werden soll auch für den Fall, dass es nur eine einzige Behandlungsmöglichkeit gibt. Wenn die Behandlung geändert wird oder neue Angaben hinzugekommen sind, haben Sie ein Anrecht auf diese neuen Informationen. Wiederum müssen Sie Ihre Zustimmung dazu geben, dass die Behandlung fortgeführt oder geändert wird. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Besteht ein umgehender Behandlungsbedarf, kann der Arzt Sie jedoch ohne Ihre Zustimmung untersuchen und behandeln z.B. wenn Sie bewusstlos sind und Ihre Zustimmung daher nicht erteilen können. Zustimmung zur Behandlung von Kindern Nach Absprache mit dem Personal haben Sie als Eltern die Möglichkeit, sich für die bestmögliche Behandlung Ihres Kindes zu entscheiden. Nahezu jede Behandlung und Untersuchung ist ein Angebot. Die Entscheidung muss auf Informationen und einem Dialog beruhen. Daher werden Sie dazu aufgefordert, Fragen über die Konsequenzen der Behandlung und über die Dinge zu stellen, die Ihnen unklar sind. Zustimmung von Jugendlichen Sind Sie zwischen 15 und 18 Jahren alt, haben Sie ein Recht darauf, selbst zu bestimmen, und Sie müssen selbst Ihre Zustimmung geben. Ihre Eltern sind jedoch auch in Ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Falls Sie nicht in der Lage sind, die Konsequenzen Ihrer Entscheidung zu verstehen, muss der Inhaber des elterlichen Sorgerechts für Sie Stellung nehmen. Es ist Aufgabe des Gesundheitspersonals zu beurteilen, ob Sie selbst in der Lage sind, die Situation zu verstehen. Zustimmung durch Familienangehörige Falls eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre Zustimmung zu geben, Formen von schwerer Demenz, sind die Informationen über die Gesundheit des Patienten einer anderen Per im Namen des Patienten Stellung nimmt. Der Patient muss jedoch im größtmöglichen Maße an der Planung des Untersuchungs- und Behandlungsverlaufs teilnehmen. 7. Schweigepflicht Alle öffentlichen Angestellten unterliegen der Schweigepflicht über persönliche und gesundheitliche Angaben, über die sie in Ihrer Arbeit Kenntnis erlangen. Die Angaben, die Sie hierüber machen, dürfen üblicherweise nicht weitergegeben werden. Diese Regel gilt für das gesamte Gesundheitspersonal, auch für selbständige und private Angestellte, z.B. Hausärzte und Physiotherapeuten. Sind Sie in einem Behandlungsverlauf und müssen von mehreren Personen oder an verschiedenen Orten behandelt werden, gilt jedoch, dass die notwendigen Angaben über Ihre Gesundheit an diejenigen weitergegeben werden dürfen, die Ihre Behandlung weiterführen. Das gilt auch bei einer fortgesetzten Behandlung beim Hausarzt. Sie haben das Recht, eine Weitergabe von Angaben zu verweigern. Die Schweigepflicht bedeutet, dass Sie als naher Verwandter nur dazu berechtigt sind, z.B. Angaben über den Gesundheitszustandes Ihres Ehepartners zu erhalten, wenn Ihr Ehepartner seine Zustimmung erteilt hat. Ausnahmen Angaben können weitergegeben werden, z.B. an andere Behörden, Versicherungsgesellschaften u.a., wenn • Sie schriftlich Ihr Einverständnis erklärt haben, dass bestimmte Angaben • weitergegeben werden dürfen oder • die Gesetzgebung dies vorschreibt oder • es unter wesentlicher Rücksichtnahme auf Sie selbst oder andere notwendig ist. Elektronische Gesundheitsangaben Ärzte, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Sozial- und Gesundheitsassistenten und MTRA, die an Ihrer Behandlung teilnehmen, können Angaben über Ihren Gesundheitszustand und andere vertrauliche Angaben von elektronischen Systemen einholen, wenn dies aus Rücksicht auf Ihre Behandlung nötig ist. 3/8



