Teil 1 Einsatzempfehlung von Pflanzenschutzmitteln im Winterraps 1. Einsatz von Rapsherbiziden im Herbst Grundlage für die Planung und den Einsatz der Rapsherbizide sind auch in diesem Herbst die Anwendungsbestimmungen für den Einsatz von Clomazone und für Pendimathalin. Damit ist eine frühe schlagbezogene Planung zum Einsatz der Rapsherbizide unbedingt notwendig. Folgende Auflagen sind auch 2018 nach wie vor gültig: Clomazone Auflagen: NT 127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 °C Lufttemperatur vorausgesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen über 25 °C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden. NT 145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % (z.B. Größe 05, wie ID 120 05), eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis, „Verlustmindernde Geräte“, sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. NT 146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. NT 149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat, nach der Anwendung wöchentlich, in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und dem Zulassungsinhaber zu melden. NT 152: Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen. NT 153: Spätestens einen Tag vor der Anwendung von clomazonehaltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben. NT 154: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazonesensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit① bestimmt sind, einzuhalten. 1
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