Themen zur Tierernährung Fachtagung 2017/2018 Abbildung 1: Düngepaket 2017 Die DüV enthält für tierhaltende Betriebe zwei zentrale Regelungen, nämlich die 170 kg N-Regelung (§ 6 Abs. 4 DüV) sowie den betrieblichen Nährstoffvergleich (§ 8 DüV). Beim jährlich zu erstellenden Nährstoffvergleich, der Differenz von Zu- und Abfuhr pro Flächeneinheit (Feld-Stall-Bilanz), ergeben sich durch die Novellierung der DüV grundlegende Änderungen. Futterbaubetriebe, welche viel Grobfutter erzeugen, müssen nach § 8 Abs. 3 DüV erstmalig eine plausibilisierte Flächenbilanz berechnen, bei welcher der Ertrag der Grobfutterflächen über die Grobfutteraufnahme der Tiere bestimmt wird. Diese Bilanz ist verpflichtend für rinderhaltende Betriebe, für die Lammfleischund Ziegenmilcherzeugung sowie die Gehegewildhaltung. Bei Schweinen wird die Fütterungsstrategie der Betriebe in Abhängigkeit des Rohprotein- und P-Gehaltes der Futterrationen (mittlere Mastmischung) einer der drei Kategorien, Universalfütterung (UNI), N-/P-reduzierte Fütterung (N/P) oder stark N-/P-reduzierte Fütterung (stark N/P) zugeordnet (§ 8 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 Tabelle 1 DüV). Die Kategorisierung der Fütterungsstrategie sowie die biologischen Leistungen (Mastschweine: Tägliche Zunahme; Ferkelerzeugung: verkaufte Ferkel) sind grundsätzlich für die Höhe der anfallenden Nährstoffausscheidungen (Tabelle 1) und in letzter Konsequenz für die benötigte Fläche zur fachgerechten Wirtschaftsdüngerausbringung maßgeblich. © COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH www.vilomix.de Telefon: 0 54 93 / 98 7 00 Telefax: 0 54 93 / 98 7 90 SEITE 2 VON 10 E-Mail: info@vilomix.de
Download PDF file