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Themen zur Tierernährung Fachtagung 2017/2018 Abbildung 1: Düngepaket 2017 Die DüV enthält für tierhaltende Betriebe zwei zentrale Regelungen, nämlich die 170 kg N-Regelung (§ 6 Abs. 4 DüV) sowie den betrieblichen Nährstoffvergleich (§ 8 DüV). Beim jährlich zu erstellenden Nährstoffvergleich, der Differenz von Zu- und Abfuhr pro Flächeneinheit (Feld-Stall-Bilanz), ergeben sich durch die Novellierung der DüV grundlegende Änderungen. Futterbaubetriebe, welche viel Grobfutter erzeugen, müssen nach § 8 Abs. 3 DüV erstmalig eine plausibilisierte Flächenbilanz berechnen, bei welcher der Ertrag der Grobfutterflächen über die Grobfutteraufnahme der Tiere bestimmt wird. Diese Bilanz ist verpflichtend für rinderhaltende Betriebe, für die Lammfleischund Ziegenmilcherzeugung sowie die Gehegewildhaltung. Bei Schweinen wird die Fütterungsstrategie der Betriebe in Abhängigkeit des Rohprotein- und P-Gehaltes der Futterrationen (mittlere Mastmischung) einer der drei Kategorien, Universalfütterung (UNI), N-/P-reduzierte Fütterung (N/P) oder stark N-/P-reduzierte Fütterung (stark N/P) zugeordnet (§ 8 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 Tabelle 1 DüV). Die Kategorisierung der Fütterungsstrategie sowie die biologischen Leistungen (Mastschweine: Tägliche Zunahme; Ferkelerzeugung: verkaufte Ferkel) sind grundsätzlich für die Höhe der anfallenden Nährstoffausscheidungen (Tabelle 1) und in letzter Konsequenz für die benötigte Fläche zur fachgerechten Wirtschaftsdüngerausbringung maßgeblich. © COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH www.vilomix.de Telefon: 0 54 93 / 98 7 00 Telefax: 0 54 93 / 98 7 90 SEITE 2 VON 10 E-Mail: info@vilomix.de

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Themen zur Tierernährung Fachtagung 2017/2018 Tabelle 1: Vergleich der N- und P-Ausscheidungen in der Schweinemast N- und P-Ausscheidungen bisher* LfL 2018 basierend auf DüV 2017** Tägliche Zunahme, g ̶ ̶ 750 850 950 UNI N/P UNI N/P stark UNI N/P star UNI N/P N/P k N/P je Schwein N in kg P 4,61 4,42 3,96 4,48 4,30 3,87 4,21 4,03 0,86 0,74 0,68 0,79 0,68 0,63 0,74 0,64 je mittlerer Jahresbestand in kg N 14,5 12,0 14,1 13,4 12,1 P 2,92 2,36 2,60 2,24 2,06 15,4 14,8 13,4 16,2 2,74 2,36 2,16 2,85 15,6 2,45 * je durchschnittlicher Jahresbestand; ** DüV 2017: je Platz und Jahr. stark N/P 3,62 0,58 14,0 2,25 Durch die neuen Regelungen der DüV erhöhen sich die Standardnährstoffausscheidungen bei N im Vergleich zu den bisherigen Werten (Tabelle 1). Grundlage der Nährstoffausscheidungen nach Tabelle 1 der DüV ist der DLG-Band 199 (Hiller et al., 2014). Für die Berechnung der Ausscheidungen sind die in den Bundesländern nach Landesrecht zuständigen Stellen, beispielsweise in Bayern die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), verantwortlich. Diese veröffentlichen die Werte, welche für die Umsetzung der DüV maßgeblich sind. In Bayern ist dies der Leitfaden für die Düngung von Acker- und Grünland, das sogenannte „Gelbe Heft“ (LfL, 2018). Aufgrund dessen können sich auch die Bezugsgrößen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. In Bayern ist in der Schweinemast beispielsweise der mittlere Jahresbestand zur Berechnung der Nährstoffausscheidungen, welche für die 170 kg N-Regelung und den betrieblichen Nährstoffvergleich herangezogen werden, grundlegend. Zusätzlich zu den höheren Standardnährstoffausscheidungen erhöhen sich die anzurechnenden Mindestwerte der Ausscheidungen an Gesamtstickstoff in Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (§ 3 Abs. 4, § 6 Abs. 4, § 8 Abs. 4 i.V.m. Anlage 2 DüV). Während sich bei Rindern die gasförmigen Stickstoffverluste (Stall- und Lagerungsverluste) im Vergleich zur bisherigen Düngeverordnung nicht veränderten, dürfen bei Schweinen statt bisher 30 % nur noch 20 % gasförmige Verluste angerechnet werden ( © COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH www.vilomix.de Telefon: 0 54 93 / 98 7 00 Telefax: 0 54 93 / 98 7 90 SEITE 3 VON 10 E-Mail: info@vilomix.de

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