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Themen zur Tierernährung Fachtagung 2017/2018 Nährstoffreduzierte Fütterung – künftig ein Muss Dr. Stephan Schneider, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Tierernährung und Futterwirtschaft, Grub Einführung Das Übereinkommen von Paris, welches im Jahr 2015 verabschiedet wurde und am 4. November 2016 in Kraft trat, sieht die Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) Übereinkommen von Paris). Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Klimaschutzplan 2050 verabschiedet. Der Klimaschutzplan sieht für sieben Bereiche, beispielsweise Klimaschutz in der Landwirtschaft, zahlreiche Einzelmaßnahmen vor. Somit hat auch die Landwirtschaft, welche im Jahr 2015 7,4% der Treibhausgasemissionen in Deutschland verursachte (UBA, 2017a), einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Infolgedessen müssen die Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft abgebaut und dauerhaft reduziert werden. Hierzu müssen insbesondere Effizienzsteigerungen bei der Düngung, eine substantielle Reduzierung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung und Maßnahmen zur Verbesserung der Stickstoffeffizienz in der Fütterung erreicht werden (BMUB, 2016, S. 62–65). Zudem sieht die NEC-Richtlinie 2016 (National Emission Ceilings) vor, dass Deutschland bis 2030 seine Ammoniakemissionen um mindestens 29 % gegenüber dem Basisjahr 2005 reduzieren muss (Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Tabelle B Richtlinie (EU) 2016/2284). Da rund 95 % der Ammoniakemissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft stammen (UBA, 2017b), muss die Landwirtschaft diese Reduktion nahezu alleine leisten. Da Deutschland die EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umsetzte, beschloss die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten (Europäische Kommission, 2016). Als Reaktion auf dieses Vertragsverletzungsverfahren wurde im Jahr 2017 das Düngepaket 2017 verabschiedet. Somit stellt sich die Frage, wie sich die beschlossenen rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Nutztierhaltung, insbesondere die Fütterung von Schweinen, auswirken. Düngepaket 2017 Das Düngepaket 2017 umfasst die Novellierung des Düngegesetzes (DüngG) und der Düngeverordnung (DüV) sowie die Einführung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) (Abbildung 1). Die Neuordnung der Düngevorschriften verschärft den Umgang mit Stickstoff (N) und beinhaltet auch weitreichende Konsequenzen im Bereich des Phosphors (P). © COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH www.vilomix.de Telefon: 0 54 93 / 98 7 00 Telefax: 0 54 93 / 98 7 90 SEITE 1 VON 10 E-Mail: info@vilomix.de

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