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Themen zur Tierernährung Fachtagung 2016/2017 Tier-Mensch sind, vorschreibt, dass Futtermittel für Lebensmittel-liefernde Tiere nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese als sicher angesehen werden können. Demgemäß werden Futtermittel als nicht sicher eingestuft, wenn sie • negative Effekte auf die Gesundheit von Mensch oder Tier verursachen können, oder • wenn sie negative Effekte auf die (Sicherheit) von Lebensmitteln tierischer Herkunft haben Hieraus folgt, dass es verboten ist, ein Futtermittel mit einem unerwünschten Stoff, der den in Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 10), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2015/186 (ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 11) genannt ist, bei Überschreiten eines festgesetzten Höchstgehaltes - in den Verkehr zu bringen - zu verfüttern oder - zu Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder einem anderen Futtermittel zu mischen (sogenanntes „Verschneidungsverbot“). Weiterhin wird ausgeführt, dass ein Futtermittel mit einem Gehalt an einem unerwünschten Stoff, der den in Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG festgesetzten Höchstgehalt übersteigt, einer geeigneten Behandlung zur Verminderung oder Entfernung (Reinigung) oder zur Inaktivierung (Dekontamination) des unerwünschten Stoffes unterzogen werden muss und der Gehalt an diesem Stoff nach der Behandlung den in Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG festgesetzten Höchstgehalt nicht überschreiten darf. Der Inhalt dieser Verordnungen ist in nationales Recht übernommen worden (siehe Futtermittelverordnungen). Welche Kriterien werden bei der Festsetzung von Höchstmengen in Futtermittel berücksichtigt: Die in Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG festgesetzten Höchstgehalte beziehen sich nur auf Stoffe, die in der Umwelt vorkommen, durch Pflanzen oder Mikroorganismen gebildet werden und die nach derzeitigem Kenntnisstand als unvermeidbare Kontaminanten in Futtermitteln gelten. Für Produktionshilfsmittel wie Pestizide oder Fungizide und andere technische Hilfsstoffe sind mögliche Rückstandsmengen in anderen Rechtsvorschriften und gemäß anderer Beurteilungskriterien geregelt. Diese Mittel unterliegen einer Zulassungspflicht, wobei bereits während des Zulassungsverfahrens das Risiko für Mensch, Tier und Umwelt geprüft, beurteilt und, falls erforderlich, die Zulassung untersagt wird. © COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH www.vilomix.de Telefon: 0 54 93 / 98 7 00 Telefax: 0 54 93 / 98 7 90 SEITE 2 VON 12 E-Mail: info@vilomix.de
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Themen zur Tierernährung Fachtagung 2016/2017 Bei der Beurteilung von Kontaminanten sind vor allem folgende Eigenschaften von besonderer Bedeutung: - Die Akkumulation von Stoffen in der Nahrungskette Futter – Tier – Mensch. Eine derartige Akkumulation ist für Dioxine und verschiedene andere chlorierte Kohlenwasserstoffe nachgewiesen. Da auch der Mensch Dioxine im Körper speichert, wird hier das sogenannte ALARA Prinzip angewendet. Eine Beurteilung gemäß ALARA (As Low As Reasonable Achievable) bedeutet, dass Höchstmengen festgestellt werden, die nach heutigem Kenntnisstand unvermeidbar, aber kontrollierbar (durch validierte Analysetechniken) sind. Die Kriterien für die Anwendung des ALARA Konzeptes stehen derzeit für viele Stoffe zur Diskussion. Neuere Verfahren zur quantitativen Risikobeurteilung, wobei auch epidemiologische Untersuchungen mit herangezogen werden, machen es möglich, in vielen Fällen eine präzisere Einschätzung des reellen Risikos zu erreichen. - Die möglichen krebserregenden Eigenschaften von einzelnen Toxinen, wie beispielsweise Aflatoxin B1, das als Verursacher von Leberkrebs bei Menschen gilt. Diese Erkenntnis gilt als gesichert, da ein Zusammenhang auch in epidemiologischen Studien aus der Humanmedizin belegt ist. Aflatoxin B1 wird im Körper von laktierenden Tieren in Aflatoxin M1 umgesetzt, das dann mit der Milch ausgeschieden wird. Hier richtet sich der Höchstwert in Futtermitteln nach dem erwarteten Transferfaktor in die Milch, um ein Risiko für den Konsumenten, vor allem bei Kindern, die viel Milch trinken, auszuschließen. Unerwünschte Effekte auf die Tiergesundheit wären jedoch erst bei viel höheren Konzentrationen zu erwarten; doch hier steht der Verbraucherschutz deutlich im Vordergrund. - Die möglichen unerwünschten Eigenschaften von Futtermittelkontaminanten auf die Tiergesundheit und Produktivität. Obwohl dieses Kriterium immer ein fester Bestandteil der Risikobeurteilung war, wurde die Beurteilungsmethodik in den letzten Jahren angepasst und erweitert. Ein wichtiger Schritt hierbei war die Einführung von „Standardrationen“ durch die EFSA3, um den Futterverzehr pro Tierart und Altersgruppe zu erfassen. Zudem erhält die EFSA in den letzten Jahren die Ergebnisse der Futter- und Lebensmittelkontrollen der einzelnen Mitgliedsstaaten (National Residue Control Programs) und verfügt somit über eine Datenbank, die eine vollständigere Analyse des Vorkommens einzelner Kontaminanten möglich macht. Auf Basis dieser Daten ist eine genauere Abschätzung der Exposition einzelner Tiergruppen möglich. Gleichzeitig wurden die Beurteilungskriterien für die Tiergesundheitseffekte verfeinert und nicht nur klinische Intoxikationen, sondern auch subklinische Effekte mit Relevanz für Tiergesundheit und Produktivität in die Beurteilung einbezogen. Welche Prioritäten wurden bisher definiert: Die harmonisierte Risikobeurteilung von Futtermittelkontaminanten innerhalb der EFSA, die auch die Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln und Futtermittelzusatzstoffen in ihren verschiedenen Arbeitsgruppen (Panels) vornimmt, führte zu einer deutlichen Priorisierung von Risikofaktoren, sowohl im Bereich der mikrobiellen als auch der chemischen Kontaminanten (siehe EFSA Mandate on Revision of Meat Inspection, 2013; www.efsa.europa.eu ). Im Hinblick 3 EFSA: European Food Safety Authority, die als kommunitäre Behörde im Auftrage der Kommission die wissenschaftlichen Risikoanalysen vornimmt. © COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH www.vilomix.de Telefon: 0 54 93 / 98 7 00 Telefax: 0 54 93 / 98 7 90 SEITE 3 VON 12 E-Mail: info@vilomix.de
