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Themen zur Tierernährung Fachtagung 2016/2017 Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln unter besonderer Berücksichtigung der Mykotoxine J. Fink-Gremmels, Universität Utrecht1 Futtermittel stehen bei der Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft am Anfang der Nahrungskette. Eine hohe Qualität von Futtermitteln und eine ausgewogene Rationsgestaltung ist nicht nur eine Voraussetzung für die gesunde Entwicklung und Leistung landwirtschaftlicher Nutztiere, sondern auch für die Qualität und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Futterpflanzen und daraus hergestellte Produkte können jedoch unerwünschte Schadstoffe enthalten, die in der Umwelt natürlich vorkommen (wie beispielsweise Schwermetalle) oder durch industrielle Prozesse in die Umwelt eingetragen wurden, wie beispielsweise Dioxine oder andere halogenierte Kohlenwasserstoffverbindungen. Zudem bilden zahlreiche Pflanzen Giftstoffe, um sich selbst gegen Schädlinge zu schützen, die auch für Tier und Mensch gefährlich sein können, beispielsweise wenn derartige Pflanzen als Unkräuter oder Randgewächse unbeabsichtigt mit geerntet werden. Eine besondere Rolle spielen in jüngerer Zeit Toxine von Mikroorganismen, vor allem die durch Schimmelpilze gebildeten Mykotoxine. Viele Schimmelpilze befallen Pflanzen bereits vor der Ernte und deren Toxine können dann in der ganzen Pflanze angetroffen werden. Sie sind dann auch im Futtermittel nachweisbar, auch wenn der produzierende Schimmelpilz selbst bereits (durch Trocknung) abgestorben ist. Um eventuelle negative Effekte derartig unerwünschter Stoffe auf die Gesundheit von Mensch und Tier weitestgehend auszuschließen, wurden auf europäischer Ebene zahlreiche Maßnahmen getroffen. In einer speziellen Richtlinie des Rates (32/2002/EC) sind alle derzeit bekannten unerwünschten Stoffe in Futtermitteln aufgelistet und individuelle Höchstmengen angegeben, die im Einzelfuttermittel oder im Mischfutter nicht überschritten werden dürfen. Bewertungsgrundlage sind mögliche negative Effekte auf die Tiergesundheit, die pro Tierart und häufig selbst pro Altersgruppe bewertet und aufgelistet wurden, sowie die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft, im Hinblick auf mögliche Rückstände von Futtermittelkontaminanten in Lebensmitteln tierischer Herkunft. Die übergeordnete Rechtsvorschrift ist das Allgemeine Lebensmittelrecht (178/2002/EG2), das unter Berücksichtigung der Tatsache, das Futtermittel der erste Schritt in der Nahrungskette 1 Anschrift der Verfasserin: Prof. em. Dr. J. Fink-Gremmels, Utrecht University, Faculty of Veterinary Medicine, Yalelaan 104, 3584 CM Utrecht, The Netherlands; J.Fink@uu.nl 2 VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit © COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH www.vilomix.de Telefon: 0 54 93 / 98 7 00 Telefax: 0 54 93 / 98 7 90 SEITE 1 VON 12 E-Mail: info@vilomix.de