Meine Rechte als Patient Sie können eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen.Patientenverfügung kann unter folgenden Bedingungen widerrufen werden: • Sie einen Brief an das Livstestamentregistret schreiben • Sie es gegenüber einer Gesundheitsperson mündlich bekanntgeben • Wenn sie über einen NemID verfügen können sie die Patientenverfügung unter www. sundhed.dk widerrufen 7. Organspende In Dänemark werden Organe nur dann für Transplantationen verwendet, wenn man selbst oder enge Angehörige die Zustimmung erteilt haben. Alle über 18 Jahre können selbst bestimmen, ob Sie eine Transplantation ihrer Organe im Falle eines Hirntodes zulassen möchten. Haben Sie selbst nicht dazu Stellung genommen oder Ihre Entscheidung weder schriftlich noch mündlich mitgeteilt, müssen sich Ihre Angehörigen gegebenenfalls dafür oder dagegen entscheiden. Sie können Ihre Entscheidung auf drei verschiedene Arten mitteilen: • teilen Sie Ihren Angehörigen Ihre Entscheidung mit, • füllen Sie die Spenderkarte aus, • melden Sie sich beim Spenderregister (Donorregistret) an. Die Anmeldung beim Spenderregister kann auch elektronisch über www.sundhed.dk erfolgen. In der Broschüre Organdonor (Organspender), die Sie u.a. in der Apotheke, in der Bücherei oder im Krankenhaus erhalten, erfahren Sie mehr. 8. Beschwerden Styrelsen for Patientklager (Behörde für Patientklagen) Die Behörde für Patientklagen, ist eine selbständige und unabhängige Instanz, die alle Klagen behandelt. Sie können übe Ihren Behandlungsverlauf oder wenn Sie meinen, dass die Rechte, die Ihnen gemäß der Gesetzgebung bei der Krankenhausaufnahme zustehen, nicht erfüllt wurden. Die engen Verwandten eines Verstorbenen können im Namen des Verstorbenen Beschwerde einlegen. Klagen über den Behandlungsverlauf oder Klagen über mangelnde Einhaltung der Patientenrechte wird von der Behörde für Patientklagen behandelt. Klagen über die Fachlichkeit einzelner Gesundheitspersonen werden vom der Sundhedsvæsens Disziplinnævn, die dem Styrelsen for Patientklager unterliegen, behandelt. Sie könne weitere Informationen über die Klagemöglichkeiten auf der homepage des Styrelsen for Patientklager www.stpk.dk erhalten. Klagefristen und Procedere Die Beschwerdefrist beträgt 2 Jahre. Das bedeutet, dass die Beschwerde innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie zum ersten Mal den Verdacht auf eine etwaige Fehlbehandlung hatten. Bei einer Beschwerde über eine Entscheidung über Patientenrechte (beispielsweise Wartezeiten) beträgt die Beschwerdefrist 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der erteilten Mitteilung. 4/8
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