Meine Rechte als Patient Formen von schwerer Demenz, sind die Informationen über die Gesundheit des Patienten einer anderen Per im Namen des Patienten Stellung nimmt. Der Patient muss jedoch im größtmöglichen Maße an der Planung des Untersuchungs- und Behandlungsverlaufs teilnehmen. Üblicherweise tritt der engste Familienangehörige ein d.h. ein unter demselben Dach lebender Ehegatte, ein nichtehelicher Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte. Es muss sich jedoch nicht um ein Familienmitglied handeln, da auch andere Personen, mit denen der Patient eng verbunden ist, in Frage kommen kann. Das verantwortliche Gesundheitspersonal beurteilt dies von Fall zu Fall. 3. Schweigepflicht Alle öffentlichen Angestellten unterliegen der Schweigepflicht über persönliche und gesundheitliche Angaben, über die sie in Ihrer Arbeit Kenntnis erlangen. Die Angaben, die Sie hierüber machen, dürfen üblicherweise nicht weitergegeben werden. Diese Regel gilt für das gesamte Gesundheitspersonal, auch für selbständige und private Angestellte, z.B. Hausärzte und Physiotherapeuten. Sind Sie in einem Behandlungsverlauf und müssen von mehreren Personen oder an verschiedenen Orten behandelt werden, gilt jedoch, dass die notwendigen Angaben über Ihre Gesundheit an diejenigen weitergegeben werden dürfen, die Ihre Behandlung weiterführen. Das gilt auch bei einer fortgesetzten Behandlung beim Hausarzt. Sie haben das Recht, eine Weitergabe von Angaben zu verweigern. Die Schweigepflicht bedeutet, dass Sie als naher Verwandter nur dazu berechtigt sind, z.B. Angaben über den Gesundheitszustandes Ihres Ehepartners zu erhalten, wenn Ihr Ehepartner seine Zustimmung erteilt hat. Ausnahmen Angaben können weitergegeben werden, z.B. an andere Behörden, Versicherungsgesellschaften u.a., wenn • Sie schriftlich Ihr Einverständnis erklärt haben, dass bestimmte Angaben • weitergegeben werden dürfen oder • die Gesetzgebung dies vorschreibt oder • es unter wesentlicher Rücksichtnahme auf Sie selbst oder andere notwendig ist. Elektronische Gesundheitsangaben Ärzte, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Sozial- und Gesundheitsassistenten und MTRA, die an Ihrer Behandlung teilnehmen, können Angaben über Ihren Gesundheitszustand und andere vertrauliche Angaben von elektronischen Systemen einholen, wenn dies aus Rücksicht auf Ihre Behandlung nötig ist. Sonstiges Gesundheitspersonal hat entsprechende Möglichkeiten - jedoch beschränkt auf elektronische Informationen von der Abteilung, auf der sie behandelt werden. Sie haben das Recht, zu verweigern, dass bei der Behandlung elektronische Angaben über Sie eingeholt werden. 4. Akteneinsicht In Ihre Krankenakte sind alle wesentlichen Angaben über die Ursache Ihres Besuchs, Diagnose, Krankheitsverlauf, Rezepte und Untersuchungsergebnisse/Operationsverläufe einzutragen. Auch Informationen über und die Zustimmung zu einer Behandlung müssen aus der Krankenakte hervorgehen. Sie können den Behandelnden bitten, Ihnen Ihre Krankenakte zu zeigen oder eine Kopie davon zu erhalten. Auf Wunsch können Sie jemanden vom Gesundheitspersonal bitten, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Krankenakte besser zu verstehen. Das Recht auf Akteneinsicht setzt voraus, dass Sie über 15 Jahre alt sind. Andere Personen dürfen Ihre Krankenakte nicht ohne Ihre Zustimmung einsehen. Eltern dürfen jedoch in der Regel die Krankenakte Ihrer Kinder unter 18 Jahren einsehen. Ehegatten dürfen jedoch nicht ohne Weiteres die Krankenakte des Ehegatten einsehen. 2/8
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