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Meine Rechte als Patient Til patienter og pårørende Vælg farve Informationen für Patienten 1. Recht auf Informationen Als Patient haben Sie ein Anrecht darauf, alles über Ihre Krankheit und Behandlung zu erfahren. Sie müssen u.a. darüber informiert werden, • was Ihnen fehlt, • welche seitens der Ärzte vertretbaren Behandlungsmöglichkeiten es gibt, • welche Komplikationen und Nebenwirkungen mit einer Untersuchung oder Behandlung verbunden sein können, • welche Vorbeuge- und Pflegemaßnahmen es gibt, • welche Konsequenzen es haben kann, wenn Sie sich gegen eine Behandlung entscheiden. Sie können diese Informationen auch ablehnen. Informationen für Jugendliche Sind Sie zwischen 15 und 18 Jahre alt, haben Sie selbst ein Anrecht auf Informationen über Ihre Krankheit und Behandlung. Ihre Eltern müssen diese Informationen in der Regel auch erhalten, aber es wird ausgehend von der Situation beurteilt, wie viel sie erfahren sollen. Dabei werden die Schwere der Krankheit, die Behandlungsart, Ihre Reife und der etwaige Bedarf an einer Weiterführung der Behandlung zu Hause berücksichtigt. 2. Freie Krankehauswahl Freie Krankenhauswahl Wurden Sie in ein Krankenhaus überwiesen, das die Behandlungsgarantie nicht einhalten kann, ist das Krankenhaus verpflichtet, Sie aus eigenem Antrieb in ein anderes Krankenhaus in oder außerhalb von Dänemark zu überweisen. Information über Wartezeiten Die Information über Wartezeiten zur Behandlung ausgewählter Krankheiten erhalten Sie beim dänischen Gesundheitsministerium unter Esundhed.dk oder bei den Patientenberatern. Siehe Kontaktinformationen unter dem Punkt "Nützliche Adressen", die Sie benötigen könnten. Überweisung Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Wahl des Krankenhauses und lassen Sie sich vom Arzt bei Ihrer Wahl beraten. Das bietet die größte Sicherheit für eine zufriedenstellende Lösung. Der Arzt kann Sie ins gewählte Krankenhaus überweisen. Bitte beachten Sie, dass der Arzt im Falle einer Verschlechterung Ihres Zustandes beurteilt, ob die Überweisung geändert werden sollte. Das Krankenhaus wird Ihre Behandlung vorziehen können, falls dies möglich ist. Gebrauch der freien Krankenhauswahl Falls Sie von der freien Krankenhauswahl Gebrauch machen möchten, empfiehlt sich die Wahl eines Krankenhauses bereits vor Ihrer Voruntersuchung. Eine Voruntersuchung, die in einem anderen Krankenhaus erfolgt ist, wird von einem anderen Krankenhaus nicht immer akzeptiert. Erweiterte freie Krankenhauswahl Wurden Sie zur Behandlung in ein Krankenhaus in Ihrer eigenen Region überwiesen, so erweitern sich Ihre Möglichkeiten, falls Sie mehr als 2 Monate auf die Behandlung selbst warten müssen. x 1/8 Materiale nr: 118764 24.07.2024





